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Zielsetzung
Das tradierte Ziel der Vollbeschäftigung ist nicht mehr zeitgemäß.
Es beruhte auf einem impliziten „Geschlechtervertrag“, der den Männern die
„Ernährer-“ und den Frauen die „Hausfrauenrolle“ zuwies. Dieser traditionelle
Geschlechtervertrag wurde durch einen "Generationenvertrag" ergänzt, in dem die
gegenwärtige (vorwiegend männliche) Erwerbsbevölkerung die Generation der
Jungen und Alten alimentiert (Umlagesystem). Beide impliziten Verträge müssen
sich an die veränderte Arbeitswelt anpassen, und die Arbeitsmarktpolitik muss
sich an entsprechend neuen Leitbildern orientieren. Ein zentrales Element eines
solchen Leitbildes sind Übergangsarbeitsmärkte, d.h. institutionelle
Arrangements, die sozial gesicherte Übergänge zwischen unbefristeter
Vollzeitbeschäftigung („Normalarbeitsverhältnis“) und anderen Formen der
Beschäftigung (z.B. Zeitarbeit, Teilzeitarbeit, Selbständigkeit) oder
produktiver Tätigkeiten (wie Kindererziehung und Pflege) regeln.
Übergangsarbeitsmärkte können deshalb auch als Strategie einer flexiblen
Beschäftigungsversicherung verstanden werden, die nicht nur Arbeitslosigkeit und
Rente, sondern auch Einkommensausfälle infolge variabler
Beschäftigungsverhältnisse während des Erwerbsverlaufs sichert. Ziel des
Seminars ist, die Übergangsarbeitsmärkte theoretisch zu prüfen und in Ländern
unterschiedlich geprägter Wohlfahrtssysteme ihre verschiedenen Formen
international zu vergleichen.
Materialien und Vorträge
Vortrag von Silke Kull am 06.05.2002:
"Übergangsarbeitsmärkte - Einführung in
wichtige Indikatoren der Arbeitsmarktforschung"
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