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Completed research programsCivil Society and Transnational Networks

Completed research programs

Research Unit: Civil Society and Transnational Networks





Die Umsetzung von Technikfolgenabschätzung in Verwaltungsverfahren



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Focus of research



Gegenstand des Projekts, das Ende 1998 abgeschlossen wurde, war die Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren nach dem Gentechnikgesetz. Ziel war es zu klären, warum breite Beteiligung im Recht (jeder/jede kann als Einwender auftreten) entgegen der offiziellen Begründung des Gesetzgebers offenbar wenig geeignet ist, den gesellschaftlichen Konflikt um die Gentechnik zu verarbeiten.

Zu diesem Zweck wurden anhand der Verhandlungsprotokolle die Strukturen und Dynamiken der Kommunikation in drei Erörterungsterminen zur Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen untersucht. Dabei wurden acht unterschiedliche„Diskursformationen“ identifiziert, die in unterschiedlicher Weise Problemwahrnehmungen, Strategien und Erwartungen der Beteiligten (Behörden, Antragsteller, Experten, Einwender) aufnehmen: ein Rechtsanwendungsdiskurs, ein politisch-strategischer, ein politisch-basisdemokratischer, ein wirtschaftlicher Diskurs, ein Rechtsgeltungsdiskurs, ein wissenschaftlicher, ein religiöser und ein Ethikdiskurs.

„Diskurs“ kennzeichnet hier nicht das Verfahren, sondern im Anschluss an Michel Foucault eher die Gehalte und Ordnungsstrukturen der Kommunikation. Die Dynamik des Kommunikationsgeschehens im Erörterungstermin entwickelt sich in starkem Maße entlang von Konfliktlinien, die durch das Aufeinandertreffen von (den Diskursformationen entsprechenden) konkurrierenden Erwartungsmustern in der konkreten Interaktionssituation definiert sind. Sofern die genannten Diskurse vom Begriff der Öffentlichkeit kommunikativen Gebrauch machen, werden beispielsweise Experten-, Betroffenen-, Entscheidungs- und Publikumsöffentlichkeit gegeneinander ausgespielt.


Korrespondenzanalyse
  Mit Hilfe einer Korrespondenzanalyse konnten drei zentrale Konfliktfelder abgegrenzt werden, die unterschiedlichen Diskurskollisionen entsprechen. Im ersten Konfliktfeld konkurrieren die beiden politischen Diskurse mit dem Recht um die Situationsdeutung und um Kompetenzen und Rollen der Beteiligten. Ein zweites, weniger konfliktbeladenes Feld ist mit politisch-strategischem und wissenschaftlichem Diskurs besetzt; dort geht es hauptsächlich um Risikothemen. In einem dritten Bereich streiten Rechtsanwendung und Wissenschaft auf der einen mit Ethik und Religion auf der anderen Seite.

Der Ablauf der Erörterungstermine widerspricht der Erwartung, dass die Konfliktintensität der Interaktion sich durch Partizipation verringern werde. Vielmehr ist ein typischer Phasenverlauf zu beobachten, in dem sich jeweils unterschiedliche Diskurskollisionen ablösen. Am Anfang steht ein in der Regel heftiger Streit um Verfahrensthemen, in denen der Rechtsanwendungsdiskurs und die politischen Diskurse aufeinanderprallen. Hier geht es um die Situationsdeutung, um die Kompetenzen und Rollen der Beteiligten, die Kriterien der Verfahrensgerechtigkeit und die Funktionen der Öffentlichkeit. Diese Auseinandersetzung bildet den Eingangs- und Grundkonflikt des gesamten Interaktionsprozesses.

Es folgt eine Phase, in der das Risikokonzept verhandelt wird. In dieser Phase stehen sich Diskurse der Wissenschaft und des Rechts auf der einen und Diskurse der Politik, der Ethik und der Religion auf der anderen Seite gegenüber. Die Interaktion ist trotz mitunter starker moralischer Aufladung deutlich weniger konfliktintensiv.

Am Ende steht jedoch nicht die Beilegung der Gegensätze. Vielmehr folgt eine dritte, wiederum durch Verfahrensstreit geprägte Konfliktphase. Der Grundkonflikt bricht unvermeidlich wieder durch, sobald der Argumentationsaustausch über Risiko- und Sicherheitsthemen auf der Sachebene erschöpft ist bzw. die weitreichenden Regulierungsforderungen der Einwender unter Verweis auf das geltende Recht als irrelevant markiert werden.
 
  Für vorrechtliche Arenen  
  Diese Befunde weisen insgesamt darauf hin, dass die beobachteten Schwierigkeiten mit der Öffentlichkeit in Erörterungsterminen ihre Ursache in dem Versuch haben, widerstreitende Diskursarten in einem Verfahren zu vereinen, das von Anfang an rechtlich strukturiert ist und damit für konkurrierende Kommunikationsregeln keinen Raum lässt. Vor dem Hintergrund einer differenzierungstheoretisch ansetzenden Theorie ist dies auch einigermaßen plausibel zu erklären: Was sich in den Verhandlungsprotokollen als unüberwindbare Barriere zwischen den verschiedenen diskursspezifischen Weltsichten manifestiert, kann theoretisch als Widerstreit zwischen inkompatiblen Systemreferenzen rekonstruiert werden.

Die Öffentlichkeitsbeteiligung, welche nach dem deliberativen Modell für eine gesellschaftliche Integration durch argumentative Auseinandersetzung sorgen sollte, erweist sich hier geradezu als Ursache dafür, dass strukturell inkompatible Diskursarten innerhalb einer rechtlich vordefinierten Interaktionssituation unausweichlich aufeinander treffen. Rechtspolitisch folgt aus dem Projekt, dass sich partizipative Ressourcen der Konfliktbewältigung wohl eher in vor- bzw. außerrechtlichen Verhandlungsarenen mobilisieren lassen, kaum aber durch die Ausweitung von Öffentlichkeitsbeteiligung innerhalb der (aus Rechtsstaatsgründen zwingend) verregelten formalen Entscheidungsverfahren.
 

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Last change: 2005-03-22 13:36