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Completed research programs |
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Research Unit: Civil Society and Transnational Networks |
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Die Umsetzung von Technikfolgenabschätzung in Verwaltungsverfahren |
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Only available in German
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Focus of research
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Gegenstand des Projekts, das Ende 1998
abgeschlossen wurde, war die Öffentlichkeitsbeteiligung in Genehmigungsverfahren
nach dem Gentechnikgesetz. Ziel war es zu klären, warum breite
Beteiligung im Recht (jeder/jede kann als Einwender auftreten) entgegen
der offiziellen Begründung des Gesetzgebers offenbar wenig geeignet
ist, den gesellschaftlichen Konflikt um die Gentechnik zu verarbeiten.
Zu diesem Zweck wurden anhand der Verhandlungsprotokolle die Strukturen
und Dynamiken der Kommunikation in drei Erörterungsterminen zur
Freisetzung gentechnisch veränderter Pflanzen untersucht. Dabei
wurden acht unterschiedlicheDiskursformationen identifiziert,
die in unterschiedlicher Weise Problemwahrnehmungen, Strategien und
Erwartungen der Beteiligten (Behörden, Antragsteller, Experten,
Einwender) aufnehmen: ein Rechtsanwendungsdiskurs, ein politisch-strategischer,
ein politisch-basisdemokratischer, ein wirtschaftlicher Diskurs, ein
Rechtsgeltungsdiskurs, ein wissenschaftlicher, ein religiöser
und ein Ethikdiskurs.
Diskurs kennzeichnet hier nicht das Verfahren, sondern
im Anschluss an Michel Foucault eher die Gehalte und Ordnungsstrukturen
der Kommunikation. Die Dynamik des Kommunikationsgeschehens im Erörterungstermin
entwickelt sich in starkem Maße entlang von Konfliktlinien,
die durch das Aufeinandertreffen von (den Diskursformationen entsprechenden)
konkurrierenden Erwartungsmustern in der konkreten Interaktionssituation
definiert sind. Sofern die genannten Diskurse vom Begriff der Öffentlichkeit
kommunikativen Gebrauch machen, werden beispielsweise Experten-, Betroffenen-,
Entscheidungs- und Publikumsöffentlichkeit gegeneinander ausgespielt. |
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Korrespondenzanalyse |
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Mit Hilfe einer Korrespondenzanalyse
konnten drei zentrale Konfliktfelder abgegrenzt werden, die unterschiedlichen
Diskurskollisionen entsprechen. Im ersten Konfliktfeld konkurrieren
die beiden politischen Diskurse mit dem Recht um die Situationsdeutung
und um Kompetenzen und Rollen der Beteiligten. Ein zweites, weniger
konfliktbeladenes Feld ist mit politisch-strategischem und wissenschaftlichem
Diskurs besetzt; dort geht es hauptsächlich um Risikothemen.
In einem dritten Bereich streiten Rechtsanwendung und Wissenschaft
auf der einen mit Ethik und Religion auf der anderen Seite.
Der Ablauf der Erörterungstermine widerspricht der Erwartung,
dass die Konfliktintensität der Interaktion sich durch Partizipation
verringern werde. Vielmehr ist ein typischer Phasenverlauf zu beobachten,
in dem sich jeweils unterschiedliche Diskurskollisionen ablösen.
Am Anfang steht ein in der Regel heftiger Streit um Verfahrensthemen,
in denen der Rechtsanwendungsdiskurs und die politischen Diskurse
aufeinanderprallen. Hier geht es um die Situationsdeutung, um die
Kompetenzen und Rollen der Beteiligten, die Kriterien der Verfahrensgerechtigkeit
und die Funktionen der Öffentlichkeit. Diese Auseinandersetzung
bildet den Eingangs- und Grundkonflikt des gesamten Interaktionsprozesses.
Es folgt eine Phase, in der das Risikokonzept verhandelt wird. In
dieser Phase stehen sich Diskurse der Wissenschaft und des Rechts
auf der einen und Diskurse der Politik, der Ethik und der Religion
auf der anderen Seite gegenüber. Die Interaktion ist trotz mitunter
starker moralischer Aufladung deutlich weniger konfliktintensiv.
Am Ende steht jedoch nicht die Beilegung der Gegensätze. Vielmehr
folgt eine dritte, wiederum durch Verfahrensstreit geprägte Konfliktphase.
Der Grundkonflikt bricht unvermeidlich wieder durch, sobald der Argumentationsaustausch
über Risiko- und Sicherheitsthemen auf der Sachebene erschöpft
ist bzw. die weitreichenden Regulierungsforderungen der Einwender
unter Verweis auf das geltende Recht als irrelevant markiert werden. |
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Für
vorrechtliche Arenen |
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Diese Befunde weisen insgesamt darauf
hin, dass die beobachteten Schwierigkeiten mit der Öffentlichkeit
in Erörterungsterminen ihre Ursache in dem Versuch haben, widerstreitende
Diskursarten in einem Verfahren zu vereinen, das von Anfang an rechtlich
strukturiert ist und damit für konkurrierende Kommunikationsregeln
keinen Raum lässt. Vor dem Hintergrund einer differenzierungstheoretisch
ansetzenden Theorie ist dies auch einigermaßen plausibel zu
erklären: Was sich in den Verhandlungsprotokollen als unüberwindbare
Barriere zwischen den verschiedenen diskursspezifischen Weltsichten
manifestiert, kann theoretisch als Widerstreit zwischen inkompatiblen
Systemreferenzen rekonstruiert werden.
Die Öffentlichkeitsbeteiligung, welche nach dem deliberativen
Modell für eine gesellschaftliche Integration durch argumentative
Auseinandersetzung sorgen sollte, erweist sich hier geradezu als Ursache
dafür, dass strukturell inkompatible Diskursarten innerhalb
einer rechtlich vordefinierten Interaktionssituation unausweichlich
aufeinander treffen. Rechtspolitisch folgt aus dem Projekt, dass
sich partizipative Ressourcen der Konfliktbewältigung wohl eher
in vor- bzw. außerrechtlichen Verhandlungsarenen mobilisieren
lassen, kaum aber durch die Ausweitung von Öffentlichkeitsbeteiligung
innerhalb der (aus Rechtsstaatsgründen zwingend) verregelten
formalen Entscheidungsverfahren. |
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Last change: 2005-03-22 13:36 |
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