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„Die
Performanz von Bundestagsabgeordneten“
Inhaltsverzeichnis
1.
Abgeordnete und ihr Ruf.......................................................................................
1
2.
Überblick über Projektfragestellungen................................................................
2
2.1. Überblick.......................................................................................................
2
2.2. Fragestellungen..............................................................................................
3
3.
Abgeordnetenperformanz operationalisiert.........................................................
4
3.1. Wahlkreisperformanz.....................................................................................
5
3.2. Arbeit im Parlament........................................................................................
8
3.2.1. Allgemeine Überlegungen zu Kriterien................................................
8
3.2.2. Indikatoren und ihre Messung..........................................................
11
4.
Konzeptualisierung und Probleme bei der Konstruktion
eines
Performanzmaßes......................................................................................
16
4.1. Differenzierung
und Probleme der Bestimmung von Performanzkriterien.........
16
4.2. Gewichtung und
Gesamtperformanzmaß.......................................................
19
5.
Erste Ergebnisse..................................................................................................
21
5.1. Deskriptive Befunde nach
Parteien................................................................
21
5.1.1. Wahlkreisperformanz.......................................................................
21
5.1.2. Arbeit im Bundestag........................................................................
22
5.1.3. Oppositionsleistung..........................................................................
22
5.2. Bestimmungsgründe der
Wahlkreisperformanz..............................................
23
5.2.1. Wahlkreisperformanz und Mandat....................................................
23
5.2.2. Urbanität und Wahlkreisperformanz.................................................
24
5.2.3. „Problemgebiete“ und Wahlkreisperformanz.....................................
26
5.2.4. Abgeordnetenwahl und Wahlkreisperformanz...................................
28
5.3. Arbeit im Bundestag.....................................................................................
30
5.4. Wahlkreisperformanz und
Arbeit im Bundestag.............................................
31
6. Abgeordnetenperformanz: Zusammenfassung und Bewertung........................ 32
Projekt „Die Performanz von Bundestagsabgeordneten“
Von Bernhard Weßels
In den vergangenen Jahren machten Begriffe wie Partei-, Politik- und auch Politiker-Verdrossenheit Furore. Den Bürgern wird allenthalben Verdruß nachgesagt. Die Zufriedenheit mit dem Funktionieren der bundesrepublikanischen Demokratie ist so gering wie seit Jahrzehnten nicht mehr. Kann das auf die Leistung und Arbeit der Politiker zurückgeführt werden oder sind die Gründe anderswo zu suchen? Die Politikwissenschaft bescheinigt den Abgeordneten jedenfalls, sie seien besser als ihr Ruf. In seiner Studie „Abgeordnete und ihr Beruf“ kommt Werner Patzelt zu dem Schluß, daß nicht die Politiker die Schwachstellen unseres Gemeinwesens sind, sondern lückenhafte Wissensbestände und fossilierte Vorurteile gegenüber Politikern (Patzelt 1995: 17f.). Eine umfangreiche Zeitbudget-Studie über die Arbeitsbelastung der Abgeordneten zeigt, daß die Abgeordnetentätigkeit alles andere als ein „Traumjob“ ist. Von einem Normal-Arbeitsverhältnis kann man jedenfalls nicht sprechen: ob Sitzungswoche oder sitzungsfreie Zeit, der Durchschnitt der Abgeordneten des Deutschen Bundestages ist über 70 Stunden pro Woche amtlich beschäftigt. In Sitzungswochen verbringen die Abgeordneten den Löwenanteil ihrer Zeit mit Sitzungen, Informations- und Kontakttätigkeit sowie administrativen und Routinetätigkeiten. In der sitzungsfreien Zeit stehen Informations- und Kontakttätigkeit sowie innovative Tätigkeiten wie Einarbeitung in neue Themen und Verfassung von Manuskripten im Vordergrund, so die Studie „Abgeordnete und Bürger“ (Herzog, Rebenstorf, Werner, Weßels 1990: 85-100). Zuwenig arbeiten Abgeordnete wohl nicht. Verständlich, daß denn auch fast 80 Prozent der Bundestagsabgeordneten bescheinigt, zu wenig Zeit für das Privatleben zu haben. Auch gegen die These der „Abgehobenheit“ der Politiker spricht einiges. Abgeordnete aller Fraktionen suchen den intensiven Kontakt im Wahlkreis fast gleichermaßen, insbesondere zu den Bürgern, aber auch ansässigen Unternehmen, lokalen Interessenorganisationen, Behörden, insgesamt im Durchschnitt zwischen 400 bis 500 Kontakte pro Jahr (Weßels 1991: 350). Und Abgeordnete sind auch nicht ignorant, sondern im Durchschnitt responsiv, d.h. sie reagieren auf diejenigen Wählergruppen, denen sie sich besonders zuwenden und erbringen eine entsprechende Repräsentationsleistung (Herzog, Rebenstorf, Weßels [Hrsg.] 1993: 99-137). Auch die Studie von Klaus von Beyme „Der Gesetzgeber“ verweist auf die Leistungsstärke des Bundestages und seiner Mitglieder (von Beyme 1997).
Alle diese Teil-Befunde ergeben eher den Eindruck, daß es so schlecht um unsere Politiker nicht bestellt sein kann. Aber es bleiben Teil-Befunde. Ein einigermaßen umfassendes Bild über die Performanz der Funktionsträger, die in der Summe die Institution Bundestag ausmachen, ergibt sich hieraus noch nicht. Gerade dies wäre aber notwendig, um die Berechtigung der häufig pauschalierend vorgetragenen Politikerschelte prüfen zu können.
2.1. Überblick
Sollen und können unsere gewählten
Volksvertreter überhaupt beurteilt werden? Die Frage nach dem „Sollen“
ist in gewisser Weise rhetorisch. Unsere demokratischen Spielregeln verlangen
es den Bürgern geradezu ab. Bei jeder Bundestagswahl geht es auch immer um
die Frage, wie gut amtierende Abgeordnete ihre Arbeit gemacht haben und ob
bessere Alternativen zur Auswahl stehen.
Mit dem „Können“ ist es schon etwas schwieriger. Woran sich die Qualität von gewählten Volksvertretern bemessen soll, ist immer auch eine Frage der Erwartungen. Was sollen die Abgeordneten tun? Was ist eigentlich ihr „Job“? Das Amtsverständnis von Abgeordneten setzt sich, darin stimmen die bisher vorliegenden empirischen Befunde überein (z.B. Patzelt 1995: 19f.; Herzog, Rebenstorf, Werner, Weßels 1990: 60ff.), aus zwei Komponenten zusammen: der Parlamentsarbeit und der Wahlkreisarbeit. Daneben gibt es so etwas wie klassische Parlamentsfunktionen, die die Politikwissenschaft unterscheidet: die Artikulation von Interessen und Bedürfnissen der Bürger, die Initiativfunktion, die Gesetzgebungsfunktion und die Kontrollfunktion (s. hierzu Thaysen 1976, Ismayr 1992: 28-35). In der Artikulation und Initiative geht es vor allem darum, Interessen und Bedürfnisse in der Gesellschaft aufzugreifen, zur Sprache zu bringen und gegebenenfalls durch eine entsprechende Gesetzesinitiativen auf den Weg zu bringen. Diese Aufgaben sind vor allem mit Bezug auf die Bürger zu erledigen. Im allgemeinen Sinne läßt sich diese Funktion als Repräsentation bezeichnen. Die Gesetzgebungs- und Kontrollfunktion sind stärker mit Bezug auf das Zusammen und Gegeneinander der Parteien im Parlament, insbesondere zwischen Regierungsfraktionen und Opposition sowie zwischen Bundestag und Regierung anzusiedeln. Hier geht es um die „Kleinarbeit“: die Debatte politischer Vorstellungen, die Befassung mit Gesetzesvorlagen, die Kontrolle des Haushalts usw. Danach wäre die Performanz von Abgeordneten in diesen beiden Dimensionen zu bestimmen: Parlaments- und Wahlkreisarbeit.
Es hängt allerdings stark von der
Ausgestaltung eines parlamentarischen Systems ab, in welchem Ausmaß den
Abgeordneten welche Funktionen abzuverlangen sind. In Frankreich oder den USA
mögen andere Kriterien gelten als in Deutschland. Im deutschen System sind
die Parlamentarier aller Fraktionen, ob der Regierungs- oder
Oppositionsparteien zugehörig, stark in die Gesetzgebungsarbeit eingebunden.
In den Ausschüssen werden die Gesetzentwürfe beraten, gegebenenfalls
modifiziert und für die Lesung im Parlament vorbereitet. Es ist sogar die
Rede von der „parlamentarischen Mitregierung“ aller Fraktionen. Der
Deutsche Bundestag ist ein typisches Arbeitsparlament. Im deutschen System
haben die gewählten Volksvertreter zwar einen Großteil ihrer Arbeit im
Parlament zu erbringen, sie müssen aber gleichzeitig ihre Repräsentationsleistung
in ihren Wahlkreisen unter Beweis stellen. Diese Doppelbelastung wird von
Abgeordneten häufig als inkompatibel beklagt. 37 Prozent der Bonner
Parlamentarier bekunden, daß ihnen die Arbeit im Parlament zu wenig Zeit für
die Arbeit im Wahlkreis läßt (Herzog, Rebenstorf, Werner, Weßels 1990: 97).
Die gegenwärtigen Entwicklungen in der Wirtschaft und Verwaltung und anderen Bereichen des mehr oder minder öffentlichen Lebens verweisen auf eine zunehmende Sensibilität gegenüber der Performanz von Akteuren, Organisationen und Institutionen. Performanz richtet sich hier z.B. auf den Aspekt von Kosten und Leistung. Kosten- und Leistungsrechnung machen auch vor Bereichen nicht halt, wo bislang eine Quantifizierung von Leistung schwierig, wenn nicht unmöglich schien, wie z.B. im Wissenschafts- und Kulturbetrieb und machen auch nicht halt vor der konkreten Bewertung von Individuen. Die wissenschaftliche Analyse der Performanz von Bundestagsabgeordneten verfolgt aber weniger das Ziel, in diesem Sinne zu fragen, ob Abgeordnete ihr Geld wert sind. Vielmehr geht es um die Analyse des Wechselverhältnisses der Abgeordnetenperformanz und struktureller Gegebenheiten einerseits sowie der Auswirkungen der Performanz. Auf dieser allgemeinen Ebene sollen vor allem Fragen folgenden Typs beantwortet werden:
- Setzen
urbane Räume einer regionalen Rückbindung und guten Wahlkreisperformanz von Abgeordneten
strukturelle Grenzen, sind eher ländliche und weniger dicht besiedelte
Regionen die idealen Gebiete für eine personalisierte Politik?
- Ist es in „Problemgebieten“ für Abgeordnete schwieriger, im Wahlkreis gute Leistung zu erbringen bzw. diese den Wählern zu verdeutlichen?
- Ergeben sich parteienbezogene Differenzen in der Performanz von Abgeordneten entsprechend der Wirtschafts- und Beschäftigungsstruktur eines Wahlkreises?
- Lohnt sich das von den Wählerinnen und Wählern in bestimmte Kandidatinnen und Kandidaten gesetzte Vertrauen?
- In welchem Verhältnis stehen Abgeordnetenerfahrung und Abgeordnetenleistung?
- In welchem Verhältnis stehen die Performanz der Parlamentsarbeit und die Wahlkreisperformanz?
- In welchem Verhältnis stehen Performanz der Parlamentsarbeit und Wahlkreisperformanz einerseits und Wiederwahl von Abgeordneten andererseits?
Dieser Katalog von Fragestellungen ist nicht vollständig, präsentiert aber die wichtigsten Fragen des Vorhabens. Die Fragen richten sich auf die Performanz im Wahlkreis und im Parlament. Beide Dimensionen werden durch unterschiedliche strukturelle Faktoren beeinflußt. Dem sollen die Fragestellungen Rechnung tragen.
Jegliche Art von Leistungskriterium ist zunächst einmal problematisch. Leistungskriterien sind immer normativ geprägt, das heißt, sie gehen aus vom „Sein Sollenden“, dem also, was erwartet wird. Eine Legitimität können Leistungskriterien dann erlangen, wenn sie intersubjektive Geltung beanspruchen können, also ein Konsens über die Kriterien besteht. Dieser Konsens kann sich auf verschiedene Art und Weise ausdrücken oder herstellen. In einer gesatzten Ordnung wie z.B. einer Verfassung niedergelegte Kriterien sind ohne Zweifel legitime Kriterien. Im wissenschaftlichen Diskurs bestimmte Kriterien zumeist auch. Allerdings zeigen verschiedene wissenschaftliche Debatten - sei dies im Felde der „harten“ Natur- oder Wirtschaftswissenschaften oder in der Politikwissenschaft, Geschichtswissenschaft, Soziologie u.a. -, daß ein umfassender Konsens extrem selten ist. Bezogen auf das Verständnis, was Demokratie ist, ein Verständnis, das zentral ist für die Beurteilung der Performanz von gewählten Volksvertretern, ist z.B. nur auf einer sehr allgemeinen Ebene ein wissenschaftlicher oder gar öffentlicher Konsens herzustellen. Ob die präsidentielle oder die parlamentarische Demokratie, eine Demokratie mit Mehrheits- oder eine mit Verhältniswahlrecht die bessere ist, ist durchaus umstritten. Und auch in einer gegebenen politischen Ordnung wie der der Bundesrepublik ist umstritten, ob Abgeordnete sich denn eher als Vertreter ihrer Wähler, eher als Vertreter ihrer Partei, legitimiert durch das Wählervotum oder als unabhängig verstehen sollen.
Die politische Ordnung der Bundesrepublik privilegiert zwar einerseits die politischen Parteien in der politischen Willensbildung, garantiert andererseits aber den Abgeordneten die Unabhängigkeit und das Wahlrecht bindet die Hälfte der Mandate über die Erststimme an die Wahlkreise zurück. Der Bundestag ist Arbeitsparlament. Nicht Regierung und Parlament stehen sich wie in einer klassischen Demokratiekonzeption gegenüber, sondern es existiert die parlamentarische Mitregierung, in die insbesondere die Regierungsfraktionen, aber auch die Oppositionsfraktionen eingebunden sind (s. hierzu Thaysen 1976, Herzog 1993). Hieraus rechtfertigt sich die doppelte Bestimmung und das doppelte Amtsverständnis der Abgeordneten, über das oben bereits berichtet wurde. Die allgemeine Unterscheidung in Performanz der Parlamentsarbeit und Wahlkreisperformanz läßt sich also auch aus der gesatzten politischen Ordnung der Bundesrepublik rechtfertigen.
Die Bestimmung der Leistung von Abgeordneten im
Wahlkreis läßt viele Kriterien zu. Es könnte nach der Häufigkeit der
Kontakte zu Bürgern und anderen Stellen im Wahlkreis gefragt werden; oder
nach der Zahl der Bitten der Bürger an Abgeordnete im Wahlkreis um Unterstützung
in bestimmten Fragen oder dem Erfolg, mit dem Abgeordnete sich für derartige
persönliche Belange der Bürger einsetzen; oder nach dem Engagement, im oder
für den Wahlkreis generell etwas zu bewegen. Aus entsprechenden Studien
wissen wir, daß im Wahlkreis eine nicht unbeträchtliche Arbeitsbelastung und
Arbeitsleistung der Abgeordneten liegt. In dem Buch von Werner J. Patzelt, Abgeordnete
und ihr Beruf (1995, Kp. 2, III) kommen Abgeordnete zu
Wort und liefern ein eindringliches Bild über die Vielfalt und den Umfang der
Wahlkreisarbeit. Zeitbudgetstudien verweisen auf den hohen zeitlichen Aufwand
(Herzog, Rebenstorf, Werner, Weßels 1990, Kp. 7), Kontaktstudien auf die Häufigkeit,
mit denen Abgeordnete mit Bürgern, Behörden und anderen Organisationen und
Institutionen im Wahlkreis in Kontakt treten (Weßels 1991: 348-355).
Dies sind jedoch in gewisser Weise
indirekte Bestimmungen. Im Sinne demokratischer Spielregeln sollte weniger die
Frage nach einer wie auch immer gearteten „objektiven“ Leistungserbringung
im Vordergrund stehen als das Urteil derjenigen, um die es letztendlich geht -
die Repräsentierten. Seit der Arbeit von Suzanne S. Schüttemeyer Bundestag
und Bürger im Spiegel der Demoskopie (1986) ist
jedoch bekannt, daß über das Wählerurteil über einzelne Abgeordnete so gut
wie nichts bekannt ist. Daran hat sich im Verlauf der letzten 12 Jahre nichts
geändert. Hier liegt eine zentrale Forschungs- und Wissenslücke vor, die es
zu schließen gilt, wenn Wahlkreisperformanz von Abgeordneten aus der hier
eingenommenen demokratietheoretischen Perspektive unmittelbar untersucht
werden soll.
Diese Lücke kann, wenn die Bürger
selbst zu Wort kommen sollen und das Bürgerurteil nicht nur punktuell,
sondern systematisch eingeholt werden soll, nur durch die Umfrageforschung
geschlossen werden. Hierbei stellen sich jedoch zwei Probleme: ein Ressourcen-
und ein Indikatorenproblem. Das Resourcenproblem zwingt eine sparsame
Instrumentierung auf, das Indikatorenproblem, was unter diesen Restriktionen
die geeigneten Fragen an die Bürger im Wahlkreis sind.
Hier ist in mehreren Stufen zu
verfahren: ein Urteil über Abgeordnete kann nur abgegeben werden, wenn diese
auch bekannt sind. Bekanntheit kann wiederum sehr konkret oder allgemein sein.
So ist es durchaus denkbar und wahrscheinlich, daß ein Großteil der Wählerinnen
und Wähler die Namen der für den Wahlkreis zuständigen Abgeordneten - den
der direkt gewählten oder den der unterlegenen Kandidaten - nicht unmittelbar
parat haben, sie ihnen aber bekannt sind, wenn die Befragten auf die Namen
direkt angesprochen werden. Erst nach Feststellung der Kenntnis des oder der
Abgeordneten ist es sinnvoll, weiter zu fragen. Verschiedene demoskopische
Befunde (s. hierzu auch Schüttemeyer 1986) belegen, daß es im deutschen
System mit seinen starken Parteien und der letztendlich über die
Mandatsverteilung entscheidenden Zweitstimme alles andere als selbstverständlich
ist, daß - abgesehen von Spitzenpolitikern - Politiker überhaupt namentlich
bekannt sind. Daher ist Bekanntheit nicht nur die Voraussetzung für die
Abgabe eines Urteils, sondern selbst schon ein Hinweis auf die Qualität der
Wahlkreisperformanz. Denn der Umfang der Bekanntheit signalisiert auf eine
generelle Weise, wie gut es Abgeordnete vermögen, im Bewußtsein ihrer Wählerinnen
und Wähler im Wahlkreis präsent zu sein. Das allein kann schon als ein
wichtiger Leistungsindikator angesehen werden.
Allerdings ist dies um die konkrete
Beurteilung der Performanz der Abgeordneten zu ergänzen. Es bietet sich an,
die Arbeit der Abgeordneten allgemein und bezogen auf den Einsatz für den
Wahlkreis beurteilen zu lassen. Diese Differenzierung erlaubt es den Bürgern,
zwischen politischer Arbeit im Allgemeinen und Wahlkreisarbeit im Besonderen
zu differenzieren. Wir wissen wenig darüber, wie Bürger über Abgeordnete
urteilen. Dementsprechend wissen wir wenig über den Grad der Differenzierung
des Urteils. Aber es ist nicht auszuschließen, daß Bürger ein durchaus
vielschichtiges Bild bei der Beurteilung „ihrer“ oder „ihres“
Abgeordneten im Kopf haben.
Das Befragungsinstrument ist
entsprechend dieser Überlegungen gestaltet. Es fragt in einem ersten Schritt
nach dem, was technisch als „ungestützte Bekanntheit“ bezeichnet wird: können
Bürger den Namen eines für den Wahlkreis zuständigen Abgeordneten - egal ob
obsiegender oder unterlegener Wahlkreiskandidat - nennen oder nicht? Wenn ja,
wurde mit den spezifischen Beurteilungsfragen fortgefahren, wenn nein, wurden
die Namen durch die Interviewer genannt und danach gefragt, ob diese Politiker
bekannt sind. Soweit dies zutraf, wurde mit den Fragen zur spezifischen
Beurteilung fortgefahren.
Die Fragen lauteten im Einzelnen:
-
Ungestützte Bekanntheit im Wahlkreis
„Wissen Sie, welche Abgeordnete aus Ihrem Wahlkreis im Deutschen Bundestag sitzen, egal ob diese 1994 über Liste oder über Direktstimme gewählt wurden? Wie lauten die Namen dieser Abgeordneten?“
- Gestützte Bekanntheit im Wahlkreis
„NAME_1, ... , NAME_N ist/sind für Ihren Wahlkreis im Deutschen
Bundestag. Wie beurteilen Sie die Arbeit von NAME ? Wenn Sie ihn/sie nicht
kennen oder dies nicht beurteilen können, so sagen Sie es mir bitte.“
-
Beurteilung der politischen Arbeit
„Beurteilen Sie die Arbeit von NAME als sehr gut, gut, eher gut, eher
schlecht, schlecht oder sehr schlecht?“
-
Beurteilung des Einsatzes im Wahlkreis
„Und wie stark setzt sich NAME für Ihren Wahlkreis ein – sehr
stark, stark, eher stark, eher schwach, schwach oder gar nicht? Wenn Sie das
nicht beurteilen können, sagen Sie es bitte.“
Durchführung der Umfrage
Befragt wurden im Durchschnitt 286 Bürgerinnen und Bürger pro Wahlkreis. Die Feldzeit wurde am 16. März 1998 begonnen und endete am 5. Juli 1998. Insgesamt wurden 93.651 Personen befragt. Die Umfrage wurde telefonisch nach dem Zufallsprinzip von Forsa, Gesellschaft für Sozialforschung und statistische Analysen mbH, durchgeführt.
Verteilungen der Antworten
Wahlkreisbefragung
Abgefragt wurden die Wählereinschätzungen
für 656 der 672 Bundestagsabgeordneten. Bei diesen 656 Abgeordneten handelt
es sich um die direkt gewählten, die unterlegenen Direktkandidaten und alle
Nachrücker, soweit sie selbst in einem Wahlkreis kandidiert haben oder für
einen Abgeordneten nachgerückt sind, der in einem Wahlkreis verankert war. 16
Abgeordnete haben weder in einem Wahlkreis kandidiert noch sind sie für einen
Wahlkreisabgeordneten nachgerückt. Sie konnten daher bei der Wählerbefragung
nicht berücksichtigt werden.
Tabelle 1:
Verteilungen der Antworten der
Wahlkreisbefragung
in Prozent der Befragten
Durchschnitt
aller Wahl-
kleinster
größter
Frage
kreise
Anteil
Anteil
Ungestützte
Bekanntheit
10,8
0,0
39,2
Gestützte
Bekanntheit
59,7
21,9
97,3
Mittelwert*)
Durchschnitt
aller Wahl-
bester
schlechtester
Frage
kreise
Wert
Wert
Beurteilung
der
politischen
Arbeit
2,8
2,0
4,5
Beurteilung
des
Einsatzes
im Wahlkreis
3,0
2,1
5,3
*)
Beurteilung der politischen Arbeit: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = eher
gut, 4 = eher schlecht, 5 = schlecht 6 = sehr schlecht.
Beurteilung des Einsatzes im Wahlkreis: 1 = sehr stark, 2 = stark, 3 =
eher stark, 4 = eher schwach, 5 = schwach, 6 = gar nicht.
3.2.1. Allgemeine Überlegungen zu Kriterien
Bei der Beurteilung der praktischen
Arbeit der Parlamentarier außerhalb des Wahlkreises, also in Bonn und
anderswo, ergibt sich unweigerlich das Problem der Vielfalt der Aufgaben der
Abgeordneten innerhalb und außerhalb des parlamentarischen Regierungssystems.
Ein vollständiges Bild kann wahrscheinlich nur entstehen, wenn es möglich wäre,
einen Volksvertreter über ein oder zwei Wochen bei seiner Arbeit zu
begleiten. Ein derartiges, einer genehmigten „Beschattung“ gleichkommendes
Verfahren müßte dann für alle verbleibenden Abgeordneten wiederholt werden,
um ein der Realität vollständig entsprechendes Bild zu gewinnen. Ein schier
unmögliches Unterfangen und nicht frei von methodischen Problemen: werden
diese teilnehmenden Beobachtungen zeitlich nacheinander gemacht, kann sich im
Zeitverlauf schon einiges geändert haben und die Vergleichbarkeit zwischen
Abgeordneten hinfällig machen; werden alle Beobachtungen gleichzeitig von
vielen Beobachtern gemacht, stellt sich das Problem der intersubjektiven Übereinstimmung
bei der Erfassung, Bewertung und Codierung des Materials. Das verweist auf die
eingangs getroffene Feststellung, daß nur durch eine wissenschaftlich begründbare
Selektion von Indikatoren die Beurteilung der parlamentarischen Abgeordnetentätigkeit
jenseits der Wahlkreisarbeit machbar und tragfähig wird.
Eine sinnvolle und gut zu begründende
Selektion liegt darin, lediglich die parlamentarische Arbeit zu berücksichtigen.
Jegliche anderen, ohne Zweifel für die Aufgabe politischer Repräsentation
zum Teil wichtigen Aspekte der Abgeordnetentätigkeit wie Kontakte, Gespräche,
politische Reisen, die politische Arbeit in Parteien, Verbänden und
Organisationen werden aus der Betrachtung ausgeschlossen. Diese sind sozusagen
extrafunktionale Aufgaben, d.h. nicht unmittelbar mit
der Abgeordnetentätigkeit verknüpft. Solche Aufgaben kann,
aber muß ein Parlamentarier
nicht übernehmen. Die Arbeit im Parlament gehört jedoch zu den primären
Pflichten.
Aber selbst bei den Parlamentsaktivitäten
ist die Vielfalt enorm, die Arbeitsteilung im Bundestag genauso komplex wie in
jedem anderen Großbetrieb auch. Auch mit der Einschränkung auf die
Parlamentsarbeit verbleibt das Problem, gut begründete Indikatoren auszuwählen:
was soll ausgewählt werden und warum? Zum einen liefern die klassischen
Parlamentsfunktionen hierfür wichtige Kriterien, zum anderen die
Organisations- bzw. arbeitsteilige Struktur des Bundestags. Zu den klassischen
Parlamentsfunktionen zählen die Wahlfunktion, die
Artikulationsfunktion, die Gesetzgebungs- und die Kontrollfunktion.
-
Die Wahlfunktion betrifft
die Rekrutierung des politischen Personals für die Regierungs- und
Parlamentsarbeit. Vornehmlich zählt hierzu die Wahl des Bundeskanzlers. Diese
Aufgabe erfüllen der Bundestag und seine Mitglieder als Gesamtorgan. Sie
bietet sich daher nicht für eine Beurteilung der Parlamentsarbeit auf der
Ebene individueller Abgeordneter an.
-
Die Artikulationsfunktion wird
in verschiedenen Kontexten im Parlament wahrgenommen. Die Artikulation von
Interessen, Problemen und Dringlichkeiten findet - was vielfach beklagt wird -
in einem großen Ausmaß in Teilöffentlichkeiten
oder sogar „Intimdiskussionen“ der Fraktions- und Parteizirkel oder
den nicht öffentlichen Ausschußsitzungen statt, so der
Politikwissenschaftler Heinz Rausch. Der zentrale Bereich der Artikulation
aber ist das Plenum: hier werden öffentlich politische Standpunkte und
Argumente ausgetauscht, Interessen artikuliert und begründet. Ein Indikator für
die Wahrnehmung dieser Funktion ist z.B. die Beteiligung an Plenardebatten und
Reden, ein anderer die Formulierung von dringlichen Aufgaben und
Handlungsdefiziten z.B. mittels Anträgen.
-
Die Gesetzgebungsfunktion des
Parlaments ist untergliedert in vielfältige, arbeitsteilige Prozesse im
Parlament und seinen Körperschaften. Gesetze werden zwar im Plenum
verabschiedet, zuvor sind sie jedoch in mühsamer Kleinarbeit an anderen Orten
bearbeitet worden: Entwürfe werden in den Ministerien, Fraktionen oder durch
Gruppen von Abgeordneten erstellt und eingebracht. Zur Gesetzgebungsarbeit gehört
aber nicht nur die Formulierung eines Entwurfes, sondern auch und vor allem
die intensive Bearbeitung in den Ausschüssen, wo sie für die
Plenumsentscheidung vorbereitet werden. Zur Gesetzgebungsarbeit gehören also
vielfältige Aufgaben: das Einbringen eines Entwurfes ebenso wie die
Bearbeitung in den Ausschüssen und die Berichterstattung im Plenum.
-
Für die Kontrollfunktion stehen
den Abgeordneten vielfältige Instrumente zur Verfügung. Die bekanntesten
sind wohl die verschiedenen Formen der Anfrage (große, kleine mündliche),
die Haushaltskontrolle und Untersuchungsausschüsse.
Die unterschiedliche Einbindung der
Abgeordneten in diese vielfältigen Funktionen ist Teil der Performanz in der
Parlamentsarbeit. Es ergeben sich aber weitere Aufgaben, die sich nicht so
unmittelbar in „Produkten“ ausdrücken, wie beispielsweise einer Rede oder
Anfrage, der Gesetzentwurfsarbeit, Berichterstattung oder ähnlichem und mit
der Organisation der Arbeit im Parlament zusammenhängen. Im Bundestag und
seinen Gliederungen sind vielfältige Managementaufgaben wahrzunehmen.
Dementsprechend ist der Bundestag positionell differenziert. Es gibt die
„Manager“ im Parlament ebenso wie die sogenannten „Hinterbänkler“.
Mit den unterschiedlichen Positionen von der einfachen Ausschußmitgliedschaft
über einen Ausschußvorsitz, den Vorsitz in einem der Arbeitskreise oder
Arbeitsgruppen der Fraktionen und Gruppen im Parlament bis hin zu den
Fraktionsgeschäftsführern und -vorsitzenden sind unterschiedliche Aufgaben,
Pflichten, Arbeitsbelastungen und Einflußmöglichkeiten verbunden, die sich
zum größten Teil nicht an so konkreten Produkten festmachen, wie einem
Bericht oder einer Rede, aber dennoch von zentraler Bedeutung für das
Funktionieren des Bundestages sind. Die so erbrachten Leistungen sind schwer
konkret quantifizierbar. Sie lassen sich nur aus den Funktionen und Aufgaben,
die diese Positionen definieren, erschließen - sozusagen aus der
positionellen Wichtigkeit. Entsprechend stellt ein solches Maß einen generalisierten
Leistungsindikator dar.
Artikulation
-
Reden im Plenum
Erfaßt wurde die Textlänge der Reden und Zwischenfragen der
Bundestagsabgeordneten im Plenum anhand der Plenarprotokolle des Deutschen
Bundestages. Erfaßt wurden die 1. bis 220. Sitzung der 13. Legislaturperiode,
also vom 10.11.1994 bis zum 13.2.1998. Dies ist die letzte Sitzung vor dem 1.
März 1998, dem Stichtag der Erhebung. Anhand der protokollierten
Sitzungsdauer läßt sich die durchschnittliche Redezeit pro Texteinheit (hier
der Seitenquadrant, wie er in den Protokollen festgelegt ist) berechnen. Diese
Durchschnittszeit erweist sich über alle 220 Sitzungen hinweg als sehr
stabil, so daß dieser Wert als Multiplikator für die Textlänge dienen kann,
um die Textlänge in das leichter verständliche Maß der Zeit umzurechnen.
Die Redezeit in Stunden und Minuten pro Abgeordneten wurde so berechnet. Zu
berücksichtigen ist, daß es sich nicht um die Bestimmung der tatsächlichen
Redezeit handelt, sondern um die Redezeit, die benötigt worden wäre, wenn
alle Abgeordneten gleich schnell sprechen würden.
-
„Antrag“
Anträge von Mitgliedern des Bundestages haben sehr verschiedene
Inhalte. Häufig handelt es sich um Forderungen oder Ersuchen an die
Bundesregierung, in bestimmten Angelegenheiten Maßnahmen zu ergreifen, z.B.
einen Gesetzentwurf vorzulegen (Schick und Zeh 1997: 64; Thaysen 1976: 60).
Das Mittel des Antrages erlaubt es, „Debatten zu selbstgewählten Themen
durchzusetzen“ (Ismayr 1992: 491) und „Defizite der Problembewältigung
aufzuzeigen, die Öffentlichkeit mit eigenen, alternativen Ziel- und
Handlungskonzeptionen vertraut zu machen und die Bundesregierung zum Handeln
aufzufordern“ (Ismayr 1992: 492). In diesem Sinne können Anträge der
Artikulationsfunktion zugerechnet werden. Sie dienen aber gleichzeitig der
Kontrolle und Einflußnahme und damit der parlamentarischen Mitregierung (Thaysen
1976: 60). Selbständige Anträge können aber nicht von Einzelpersonen
eingebracht werden. Ähnlich wie bei anderen Vorlagen ist dafür
Voraussetzung, daß der Antrag von so vielen Abgeordnete, wie eine Fraktion
bilden können (5 von Hundert) oder der Gruppe der PDS unterzeichnet ist.
Berücksichtigt wurde die Zahl der Anträge, für die ein Mitglied des
Bundestages explizit mit verantwortlich zeichnet. Die Quelle für diese Zahlen
sind die Datenbanken des Deutschen Bundestages zu den Aktivitäten von
Personen. Diese Datenbanken sind über den Server des Deutschen Bundestages
unter www.bundestag.de öffentlich
zugänglich. Recherchiert wurde unter dem Begriff „Antrag“ für die 13.
Wahlperiode vom 10.11.1994 bis zum Stichtag der Erhebung, dem 1.3.1998. Bei
der Erfassung wurden Anträge als Aktivitäten von Personen nur insoweit erfaßt,
als sie in den Datenbanken Personen zugerechnet wurden.
Gesetzgebung
Erfaßt wurden verschiedene Formen
der Mitarbeit an der Gesetzgebung. Als Quelle dienen auch hier die Datenbanken
des Deutschen Bundestages. Der Zeitraum umfaßt ebenfalls die 13. Wahlperiode
bis zum Stichtag 1.3.1998. Recherchiert wurde unter den Begriffen, die im
Folgenden in Anführungszeichen aufgeführt werden.
-
„Gesetzentwürfe“
Gesetzentwürfe gehen zumeist nicht auf die Einzelleistung von
Personen, sondern Gruppen von Personen zurück. Gesetzentwürfe werden zum
Teil auch von den Fraktionen insgesamt ohne konkrete Benennung einzelner
Personen der Fraktionen eingebracht. Bei der Erfassung wurden Gesetzentwürfe
als Aktivitäten von Personen nur insoweit erfaßt, als sie in den Datenbanken
ausgewiesenermaßen Personen zugerechnet wurden.
-
Gesetzgebungsarbeit in den Ausschüssen
Gesetzentwürfe werden entsprechend der Ressort- und inhaltlichen
Ausrichtung den entsprechenden Ausschüssen in der ersten Lesung im Plenum zur
Bearbeitung überwiesen. Dort werden die Entwürfe geprüft, beraten und
gegebenenfalls. modifiziert. Der Ausschuß, dem der Entwurf federführend überwiesen
wurde, ist verantwortlich für die weitere Behandlung und muß dem Bundestag
einen bestimmten Beschluß empfehlen. Das kann Annahme oder Ablehnung sein
oder die Annahme mit vom Ausschuß beschlossenen Änderungen (Schick und Zeh
1997: 99f.). Wenn ein Vorhaben mehrere Sachgebiete betrifft, wird der Entwurf
nicht nur einem federführenden Ausschuß, sondern weiteren Ausschüssen zur
Mitberatung überwiesen. Der federführende Ausschuß „dominiert aber in
Berichterstattung und Debatte. Die mitberatenden Ausschüsse haben nur selten
wichtigen Einfluß.“ Inhaltliche Änderungen stammen kaum von den
mitberatenden Ausschüssen (von Beyme 1997: 190).
Entsprechend wurde ein Maß entwickelt, das auf diese
Gesetzgebungsarbeit in den Ausschüssen abstellt. Bestimmt wurde die Anzahl
der Gesetzentwürfe, die ein Abgeordneter in dem federführenden Ausschuß, in
dem er Mitglied ist, mit hat bearbeiten müssen. Eine besondere Berücksichtigung
erfährt in diesem Zusammenhang der Haushaltsausschuß. Er selbst ist zwar
selten federführender Ausschuß in der Gesetzgebung, aber nach Geschäftsordnung
des Bundestages mitberatend an allen Gesetzentwürfen beteiligt, die mit
Einnahmen oder Ausgaben des Bundes verbunden sind, den sogenannten
„Finanzvorlagen“, also in allen relevanten Finanzen und Haushalt
betreffenden Gesetzgebungsvorhaben. Die Vorschläge des Haushaltsausschusses
auch in der Mitberatung haben häufig ein starkes Gewicht (von Beyme 1997:
190). Insofern wurden für den Haushaltsausschuß auch die zur Mitberatung überwiesenen
Gesetzentwürfe berücksichtigt.
Einschränkend ist zu diesem Indikator zwar anzumerken, daß er nicht
den existierenden individuellen Unterschieden zwischen Ausschußmitgliedern in
ihrem geleisteten Beitrag zu einer Gesetzesberatung Rechnung tragen kann und
ebenfalls nicht berücksichtigt, ob ein Gesetz kompliziert oder einfach ist.
Insofern handelt es sich hier um ein sehr vereinfachendes Maß. Die besondere
individuelle Leistung in der Gesetzgebungsarbeit wird aber insofern berücksichtigt,
als in einem weiteren Indikator die Berichterstattungen erfaßt werden.
-
„Berichterstatter“
Die Berichterstatter der Ausschüsse werden von den Vorsitzenden
vorbehaltlich der Entscheidung des Ausschusses benannt. Die Benennung erfolgt
in der Regel in Absprache mit den Fraktionen (Ismayr 1992: 204).
Berichterstatter gelten als Experten in einem Politikfeld und können zur „Ausschußelite“
gezählt werden, so von Beyme (1997:195). Sie übernehmen bei der Bearbeitung
eines Gesetzentwurfs in den Ausschüssen Koordinationsfunktionen, sind
Anlaufstelle für Interessenvertreter, evaluieren Änderungsvorschläge usw.
und legen den in der Regel schriftlichen Bericht über die Ausschußberatungen
und die Beschlußempfehlung des Ausschusses dem Plenum vor. Sie sind mit
relativ weitreichenden Kompetenzen ausgestattet und haben einen nicht unmaßgeblichen
Einfluß auf den Verlauf und das Resultat der Ausschußberatungen.
Kontrolle
-
„Große Anfrage“
Diese Form der Anfrage wird meist von der Opposition genutzt (Rudzio
1983: 226) und ist ein Instrument der Provozierung umfassender öffentlicher
Diskussion und Richtungskontrolle (Thaysen 1976: 58). Ähnlich wie die
Gesetzesinitiative oder der Gesetzentwurf ist und kann die Große Anfrage kein
Produkt von einzelnen Abgeordneten sein, denn nur Fraktionen und die Gruppe
der PDS bzw. so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können (5 von
Hundert), haben die Möglichkeit, die Bundesregierung zur Aufklärung über
wichtige politische Fragen mit Hilfe einer Großen Anfrage aufzufordern.
Insoweit Große Anfragen in der Datenbank des Deutschen Bundestages als von
einem Personenkreis verfaßt ausgewiesen sind, wurden sie allen explizit
genannten Personen als Arbeitsleistung zugerechnet.
-
„Kleine Anfrage“
Kleine Anfragen dienen ebenso wie die Großen Anfragen der Kontrolle des Regierungshandelns bzw. der Information über das Regierungshandeln. Auch hierbei handelt es sich nicht um Einzelleistungen von Personen, sondern gemeinschaftlich zu verantwortende Fragen. Auch hier gilt, daß so viele Abgeordnete, wie eine Fraktion bilden können (5 von Hundert) und die Gruppe der PDS das Recht haben, schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte durch eine Kleine Anfrage zu verlangen. Empirisch zeigt sich, daß Kleine Anfragen häufig von einem kleineren, explizit genannten Personenkreis getragen werden als Große Anfragen, allerdings die Fraktionen als Fraktionen oft pauschal als Mitfragesteller agieren. Die Kleine Anfrage hat nicht eine so große Öffentlichkeitswirkung, weil sie schriftlich beantwortet und im Bundestag nicht beraten wird. Insoweit Kleine Anfragen in der Datenbank des Deutschen Bundestages als von einem Personenkreis verfaßt ausgewiesen sind, wurden sie allen explizit genannten Personen als Arbeitsleistung zugerechnet.
-
„Frager“
Hierbei handelt es sich um die mündlich vorgetragenen Fragen von Abgeordneten an die Bundesregierung bei der Befragung der Bundesregierung. Jedes Mitglied des Bundestages ist berechtigt, für die Fragestunde einer Sitzungswoche bis zu zwei Fragen zur mündlichen Beantwortung an die Bundesregierung zu richten. Sie kommen am ehesten einem Informationsbegehren gleich (Thaysen 1976: 58) und dienen der Effizienzkontrolle bei Spezialfragen (Rudzio 1983: 226).
Positionen im Parlament
Vieles von dem, was Abgeordnete tun,
ist nicht über die Indikatoren zu solchen Handlungsprodukten, wie sie oben
angeführt werden, zu bestimmen. Management und Koordinationsaufgaben usw.
lassen sich mit diesen Kategorien nicht bemessen. Indirekt ist aber was und
wieviel die Abgeordneten tun, meßbar über die Funktionen, die sie im
Parlament wahrnehmen. Auch der Bundestag und seine Fraktionen kennen
unterschiedliche Positionen, Hierarchien und Wichtigkeit von Funktionen. Daher
wurden die parlamentarischen Funktionen der Abgeordneten erfaßt, von der
stellvertretenden Mitgliedschaft in einem Ausschuß über die Funktion des
Ausschußvorsitzenden, die Mitgliedschaft in Kommissionen, Untersuchungsausschüssen
sowie die Positionen in den Fraktionen vom Vorstandsmitglied über die
parlamentarischen Geschäftsführer bis zu den Vorsitzenden. Diese Positionen
sind von unterschiedlichem Gewicht. Sie sind dies sowohl politisch als auch
vom Arbeitsanfall aus betrachtet. Die Position in der Parlaments- und
Fraktionshierarchie entscheidet mit über den politischen Gestaltungsspielraum
und die Gestaltungsmacht der Parlamentarier. Daher wurde hier ein Punktesystem
angewendet, das der höchsten berücksichtigten Position
(Fraktionsvorsitzende) den Wert 50 zuweist und dem stellvertretenden Mitglied
eines Ausschusses den Wert 1 (siehe Übersicht 1). Darüber hinaus wurden
unterschiedliche Gremien unterschiedlich gewichtet. Die Punktwerte aller
parlamentarischen Positionen wurden für jedes Parlamentsmitglied addiert.
Zwar bleibt eine Punktevergabe bis zu
einem gewissen Grad immer willkürlich. Kriterien für die Punktevergabe
liefern jedoch die Aufgabenbeschreibungen in den Geschäftsordnungen des
Bundestages und der Fraktionen. Auf diese wurde hier Bezug genommen.
Übersicht 1: Positionspunkte
für Positionen im Deutschen Bundestag
Präsidium
nicht bewertet
Fraktionsämter:
-
Vorsitz
50
-
1. stellvertretender Vorsitz
40
-
Stellvertr. Vorsitz
35
-
1. Parlament. Geschäftsführer
40
-
Parlamentarischer Geschäftsführer
30
-
Stellvertr. Parl. GeschF.
10
-
Querschnittsgruppen-Leiter
25
-
Vorstand
15
-
Erweiterter Vorstand
10
-
Fraktions-Arbeitskreise/-gruppen
15
Haushaltsausschuß
-
Vorsitz
25
-
Stellvertr. Vorsitz
15
-
Mitglied
8
-
Stellvertr. Mitglied
1
Vermittlungsausschuß
-
Vorsitz
25
-
Mitglied
8
Gemeinsamer
Ausschuß
-
Vorsitz
15
-
Mitgliedschaft
6
Ältestenrat
7
Parlament.
Kontrollkommission
6
AWG-Ausschuß
6
G9GG-Ausschuß
6
Europarat-
und WEU-Delegation
-
Vorsitz
15
-
Stellvertr. Vorsitz
10
-
Mitglied
5
-
Stellvertr. Mitglied
1
Enquetekommissionen
-
Vorsitz
15
-
Stellvertr. Vorsitz
10
-
Mitglied
5
-
Stellvertr. Mitglied
1
Untersuchungssausschüsse
-
Vorsitz
18
-
Stellvertr. Vorsitz
12
-
Mitglied
6
-
Stellvertr. Mitglied
1
Ständige
Ausschüsse (bis auf
Haushaltsausschuß)
-
Vorsitz
15
-
Stellvertr. Vorsitz
10
-
Mitglied
4
-
Stellvertr. Mitglied
1
Bei
Doppelpositionen im Fraktionsvorstand und Vorsitz von
Arbeitsgruppen/Arbeitskreisen sowie im Gemeinsamen und Vermittlungsausschuß
wurde nicht die volle Punktzahl addiert, sondern beide Positionen gingen mit
zwei Dritteln in die Positionsbewertung ein.
4.1. Differenzierung und Probleme der Bestimmung von
Performanzkriterien
Bei
der Festlegung von Indikatoren für die Bestimmung der Performanz von
Bundestagsabgeordneten in der Parlaments- und Wahlkreisarbeit und den
entsprechenden Funktionszuordnungen ist zu berücksichtigen, daß durch die
generelle Rolle im Parlament als
Mitglied von Regierungs- und Oppositionsfraktionen eine bestimmte Art der
Arbeitsteilung, die mit entsprechend unterschiedlichen Leistungserwartungen
verknüpft ist, festgelegt wird. Darüber hinaus sind auch das Parlament und
seine Fraktionen hochgradig arbeitsteilig differenziert, so daß auch
entsprechend dieser Arbeitsteilung unterschiedliche Leistungserwartungen
anzulegen sind (s. Schaubild 1).
Dieser Hinweis auf die Komplexität von
Parlamentarieraufgaben und ihre Differenzierung verweist darauf, daß der
Anspruch, ein empirisch vollständiges und umfassendes Bild über die Leistung
und Performanz von Bundestagsabgeordneten zu erlangen, nur partiell eingelöst
werden kann. Für einen Gesamtvergleich zwischen Abgeordneten mit
unterschiedlichen Rollen und Funktionen sind wiederum wissenschaftlich begründete
Selektionen vorzunehmen, um ein vergleichbares Performanzprofil zwischen
Abgeordneten in unterschiedlicher generalisierter Rolle (Regierung/Opposition)
und Funktion („Manager“) erstellen zu können.
Entsprechend der Differenzierung in
Schaubild 1 ist also zwischen Performanz-Indikatoren zu unterscheiden, die unabhängig
von der parlamentarischer Rolle in gleichem Maße an alle Abgeordneten angelegt
werden können, und solchen, die primär mit diesen Rollen verknüpfte
Performanzen betreffen.
Ferner ist zu berücksichtigen, daß
bestimmte Funktionen es verbieten, die gleichen Performanzkriterien wie bei
Abgeordneten ohne diese Funktionen anzulegen. So läßt sich z.B. die Performanz
von Bundestagsabgeordneten, die Regierungsmitglieder sind, nicht an ihrer
parlamentarischen Arbeit z.B. in den Ausschüssen bemessen, ebenso wenig wie die
der sogenannten „Manager“ im Parlament, deren Aufgabe vor allem darin liegt,
die Parlamentsarbeit und die Fraktionen zu organisieren.
|
|
||||
|
|
|
|
||
|
|
Direkt
gewählt |
Unterlegen |
|
|
|
|
z.B. |
|
z.B. |
|
|
|
z.B. |
z.B. |
||
Diese Unterschiede sind bei der
Beurteilung aller Abgeordneten im Vergleich zu berücksichtigen. Die folgende Übersicht
ordnet die Indikatoren entsprechend Schaubild 1 danach, ob sie rollen- oder
funktionsspezifisch sind.
-
Wahlkreisperformanz (Bekanntheit, Arbeit, Einsatz)
Auf alle Abgeordneten anwendbar, soweit sie im Wahlkreis
kandidiert haben. Auch unterlegene Kandidaten, die über die Zweitstimme in den
Bundestag eingezogen sind, bleiben für die Wahlkreise oder bestimmte
Betreuungsgebiete zuständig.
-
Reden im Plenum
Auf alle Abgeordneten ausgenommen Regierungsmitglieder anwendbar.
Regierungsmitglieder genießen jederzeitiges Rederecht, andere Mitglieder des
Bundestages nicht. Auch das Präsidium ist hier auszunehmen, weil deren
Mitglieder, insbesondere die Präsidentin, besondere Aufgaben wahrnehmen.
- Antrag
Anträge sind „oppositionslastig“. Sie sind typisches Instrument der
Oppositionsparteien, bestimmte Punkte auf die Agenda zu bringen und die
Regierung zu entsprechenden Maßnahmen zu bewegen. Durch die unterschiedlichen
Rollen von Regierung und Opposition ergibt sich hier eine starke Asymmetrie.
Dieser Indikator ist daher nicht in gleichem Maße auf alle Abgeordneten
anwendbar. Er stellt im eigentlichen Sinne ein Maß für
„Oppositionsleistung“ dar. Entsprechend ist er auch nicht anwendbar auf
Regierungs- und Präsidiumsmitglieder.
- Gesetzentwürfe
Gesetzesinitiativen aus dem Parlament heraus kommen in
der Summe häufiger von den Oppositionsfraktionen insgesamt. Das hat unter
anderem damit zu tun, daß die meisten Gesetzentwürfe ohnehin durch die
Regierung eingebracht werden, was entsprechende Initiativen der
Regierungsfraktionen obsolet macht. Darüber hinaus ergeben sich empirisch
Hinweise darauf, daß die Fraktionen hinsichtlich der Unterzeichnung der Entwürfe
unterschiedlich vorgehen. Die Regierungsfraktionen unterzeichnen sie häufig als
Gesamtfraktion, die Oppositionsfraktionen häufig auch durch einzelne Personen.
Aus beiden Gründen ist dieser Indikator nicht über
Regierungs-Oppositions-Grenzen hinweg vergleichbar. Es spricht einiges dafür,
ihn als die Initiativ- und Artikulationsleistung der Opposition zu betrachten.
Regierungs- und Präsidiumsmitglieder können unter diesem Kriterium ebenfalls
nicht evaluiert werden.
-
Gesetzgebungsarbeit in den Ausschüssen
Abgesehen von den Mitgliedern der Regierung und dem Präsidium kann die
Gesetzgebungsarbeit von Abgeordneten in den Ausschüssen miteinander verglichen
werden. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß die Fraktions-„Manager“ von
der Ausschußarbeit freigestellt sind und insofern hier auch keine Leistung
erbringen können.
- Berichterstatter
Wie bei der Gesetzgebungsarbeit in den Ausschüssen gilt auch hier, daß,
abgesehen von den Mitgliedern der Regierung und dem Präsidium, die
Berichterstattungsarbeit von Abgeordneten in den Ausschüssen miteinander
verglichen werden kann. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß die
Fraktions-„Manager“ von der Ausschußarbeit freigestellt sind und insofern
hier auch keine Leistung erbringen können.
- Große
Anfrage, Kleine Anfrage, Frager
Alle drei Instrumente sind typische Kontrollinstrumente
der Opposition. Durch die unterschiedlichen Rollen ergibt sich eine starke
Asymmetrie zwischen Regierung und Opposition. Dieser Indikator ist daher nicht
in gleichem Maße auf alle Abgeordneten anwendbar. Er stellt im eigentlichen
Sinne ein Maß für „Oppositionsleistung“ dar. Entsprechend ist er auch
nicht anwendbar auf Regierungs- und Präsidiumsmitglieder.
- Positionen
im Parlament
Abgesehen von Regierungs- und Präsidiumsmitgliedern ist
die Bewertung der Positionen im Parlament zwischen allen Abgeordneten
vergleichbar. Die Fraktionsorganisationen weisen alle eine vergleichbare
Hierarchisierung auf, das Ausschußwesen und andere Gremien des Bundestages
ebenfalls.
Die Indikatoren für die
Arbeitsleistung der Abgeordneten in Bonn in ihrem jeweiligen Gewicht
„richtig“ zueinander abzuwägen, ist eine schwierige Aufgabe. Auch hier
kommt es darauf an, welche konkreten Funktionen ein Abgeordneter im Parlament
eigentlich hat. Im Querschnitt sollten die Indikatoren aber ein vernünftiges
Bild ergeben, da sie so angelegt sind, daß sie auch gegeneinander abwägen. Ein
Fraktions-„Manager“ kann nicht in der Ausschußarbeit aktiv sein, er ist
sogar davon freigestellt. Aber er erhält auch einen anderen Positionspunktwert
als ein Ausschußmitglied. Jemand, der besonders in der Ausschußarbeit aktiv
ist, erhält demgegenüber mehr Punkte auf der Skala Gesetzgebungsfleiß.
Insgesamt sollte so ein relativ ausgewogenes Bild von der Arbeit der
Abgeordneten in Bonn entstehen. Zusammenfassend läßt sich damit festhalten:
Die Wahlkreisperformanz
ist auf alle einem Wahlkreis zuzurechnenden Abgeordneten
anwendbar. Unterschiede ergeben sich bei der Parlamentsarbeit. Entsprechend der
Rollendifferenzierung im Parlament können über Regierungs-Oppositionsgrenzen
hinweg folgende Indikatoren berücksichtigt werden:
- Reden
im Plenum
- Gesetzgebungsarbeit
in den Ausschüssen
- Berichterstattung
- Positionswert.
Reden im Plenum ist der Artikulationsfunktion
zuzurechnen, Gesetzgebungsarbeit und Berichterstattung
der Gesetzgebungsfunktion,
Positionswerte stellen einen generalisierten
Leistungsindikator dar. Die allgemeine Parlamentsarbeit
in Bonn wird also in diesen drei Aspekten gemessen.
Darüber hinaus können die Maße zu Anträgen,
Gesetzentwürfen aus dem Bundestag und die verschiedenen Formen der Anfragen als
Indikator für die Oppositionsleistung
herangezogen werden.
Hinsichtlich der allgemeinen Abgeordnetenbewertung wurden entsprechend der Überlegung, daß die Abgeordnetenrolle eine Doppelfunktion definiert, die Repräsentationsfunktion im Wahlkreis und die Arbeit im Parlament gleich gewichtet. Sie gehen dementsprechend mit jeweils 50 Prozent in die Gesamtbewertung ein. Innerhalb der Bereiche wurde wie folgt gewichtet:
Wahlkreisperformanz
- Bekanntheit im Wahlkreis: 50 Prozent, Gewicht für Gesamtbewertung 25 Prozent
- Politische Arbeit: 25 Prozent, Gewicht für Gesamtbewertung ein Achtel
- Einsatz für den Wahlkreis: 25 Prozent, Gewicht für Gesamtbewertung ein Achtel
Parlamentsarbeit
- Positionspunkte:
ein Drittel, Gewicht für Gesamtbewertung ein Sechstel
- Redepräsenz im Plenum:
ein Drittel, Gewicht für Gesamtbewertung ein Sechstel
- Gesetzgebungsarbeit: ein Drittel, Gewicht für Gesamtbewertung ein Sechstel
Alle Indikatoren wurden zu Skalen mit
einem Wertebereich von 0 bis 100 umgerechnet, wobei der Median, also der Wert,
bei dem die Hälfte der Abgeordneten über diesem Wert und die andere Hälfte
darunter liegt, dem Punktwert 50 entspricht. Durch diese Standardisierung ist
bei der nachfolgenden gewichteten Addition das relativ gleiche Gewicht der
Indikatoren sichergestellt. Nachfolgend wurden die Indikatoren entsprechend der
Gewichte für die Gesamtbewertung addiert. Die resultierende Punkteskala reicht
wiederum von 0 bis 100.
Für die zusammenfassende
Gesamtbeurteilung wurde nun der Mittelwert und die Standardabweichung der
Verteilung berücksichtigt. Es galt:
1.
War ein Politiker um mindestens zwei Standardabweichungen besser
beurteilt als der „Durchschnittspolitiker", so erhält er den Wert 1
(Punktwert 100 - 75,22).
2.
War ein Politiker um mindestens eine Standardabweichung besser beurteilt
als der „Durchschnittspolitiker", so erhält er den Wert 2 (Punktwert
75,21 - 62,48).
3.
War ein Politiker weder eine Standardabweichung besser noch schlechter
beurteilt als der „Durchschnittspolitiker", so erhält er den Wert 3
(Punktwert 62,47 – 37,0).
4.
War ein Politiker um mindestens eine Standardabweichung schlechter
beurteilt als der „Durchschnittspolitiker", wo erhält er den Wert 4
(Punktwert 36,99 - 24,26).
5.
War ein Politiker um mindestens zwei Standardabweichungen schlechter
beurteilt als der
„Durchschnittspolitiker", so erhält er den Wert 5 (Punktwert 24,25 - 0).
Abweichend galt folgende Regelung:
Für die parlamentarischen Staatssekretäre,
die Minister, den Kanzler sowie die Präsidentin samt Vizepräsidenten wurde die
Gesamtbeurteilung nur auf Basis der Repräsentativbefragung vorgenommen – auch
wenn die Einzelwerte für die parlamentarische Arbeit teilweise berichtet
werden. Dies gilt auch für die ehemaligen Minister Wolfgang Bötsch und Klaus Töpfer,
sowie die parlamentarischen Staatssekretäre Paul Laufs und Wolfgang Gröbel.
Auch bei Minister Eduard Oswald und dem Staatssekretär Ernst Hinsken wurde
diese Regel angewandt.
Für jene MdB's, die nur über die
Landesliste in den Deutschen Bundestag gekommen sind, die in keinem Wahlkreis
direkt kandidiert hatten und die nicht als Nachrücker ins Parlament kamen,
wurde die Gesamtbeurteilung nur auf Basis der Parlamentsarbeit durchgeführt.
5.1. Deskriptive Befunde nach Parteien
5.1.1. Wahlkreisperformanz
Aus Tabelle 2 läßt sich ablesen, daß
hinsichtlich der Wahlkreisperformanz deutliche Unterschiede zwischen den
Abgeordneten verschiedener Parteien existieren. Bei der CSU, die traditionell
fast alle Wahlkreise in Bayern gewinnt, liegt die Bekanntheit der Abgeordneten
deutlich über dem Durchschnitt und klar an der Spitze. Auch bei der Bewertung
der Arbeit erreichen die Abgeordneten der CSU im Durchschnitt gute Werte, nur
die der SPD-Abgeordneten sind besser. Beim Einsatz im Wahlkreis liegen die
Abgeordneten der CSU wiederum an der Spitze.
Für die kleinen Parteien ist es
augenscheinlich schwierig, sich bei den Wählerinnen und Wählern überhaupt
bekannt zu machen. Das ist deshalb nicht erstaunlich, weil sie schon aufgrund
ihrer Abgeordnetenzahl gar nicht in allen Wahlkreisen präsent sein können und
die Mandatsträger häufig weitaus größere „Betreuungsgebiete“ übernehmen
müssen, als es einem Wahlkreis entspricht.
Tabelle 2:
Wahlkreisperformanz nach Parteien
Bekanntheit
politische
Einsatz für
ungestützt
gestützt
Arbeit*)
Wahlkreis*)
%-Mittelwert
%-Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Gesamt
10,8
59,7
2,8
3,0
SPD
10,5
59,6
2,7
2,8
CDU
12,9
62,1
2,8
3,1
CSU
17,9
68,5
2,8
2,9
FDP
6,4
59,6
3,0
3,3
B90/Grü
3,5
46,9
2,9
3,2
PDS
4,4
48,1
2,8
3,2
Mittelwerte
repräsentieren die durchschnittlichen Werte, die Abgeordnete der entsprechenden
Partei erzielt haben.
*)
Beurteilung der politischen Arbeit: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = eher gut,
4 = eher schlecht, 5 = schlecht 6 = sehr schlecht.
Beurteilung des Einsatzes im Wahlkreis: 1 = sehr stark, 2 = stark, 3 =
eher stark, 4 = eher schwach, 5 = schwach, 6 = gar nicht.
Insgesamt
wurden 656 Abgeordnete beurteilt. Weitere 16 haben weder im Wahlkreis kandidiert
noch sind sie für eine Abgeordneten, der einem Wahlkreis zuzurechnen war,
nachgerückt.
Bei den einzelnen Indikatoren zur
Arbeit der Abgeordneten im Bundestag existieren ebenfalls beträchtliche
Unterschiede zwischen den Parteien, insbesondere zwischen den großen und den
kleinen. Aufgrund ihrer geringen Zahl müssen die Abgeordneten der kleinen
Parteien im Durchschnitt mehr Aufgaben übernehmen, als in den großen
Fraktionen, wo eine Arbeitsteilung schon aufgrund der höheren Abgeordnetenzahl
besser und gleichmäßiger organisiert werden kann. In den Unterschieden
zwischen den Abgeordneten der großen und kleinen Parteien drückt sich ein
strukturelles Problem aus: insoweit auch die kleinen Parteien die „Allzuständigkeit“
für sich in Anspruch nehmen, haben die Abgeordneten dies durch multiple
Aufgabenübernahme einzulösen (s. Tabelle 3).
Tabelle 3:
Arbeit im Bundestag
Redezeit
Gesetzgebungsarbeit
Positions-
im Ausschuß
Berichter-
Standard- punkte
erstattung
wert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
in Stundenanteilen
Gesamt
1,9
49,6
8,9
47,5
12,7
SPD
1,7
45,8
6,2
44,8
11,1
CDU
1,2
51,9
6,5
47,3
12,4
CSU
1,5
66,2
5,2
47,1
14,6
FDP
4,0
55,3
26,9
59,0
20,1
B90/Grü
3,6
43,5
20,5
54,7
13,0
PDS
4,1
46,0
12,9
46,9
15,5
Mittelwerte
repräsentieren die durchschnittlichen Werte, die Abgeordnete der entsprechenden
Partei erzielt haben.
Werte ohne Berücksichtigung von Regierungs- und
Präsidiumsmitgliedern.
Die bei der Diskussion der Indikatoren
geäußerte Vermutung, daß bestimmte Tätigkeiten extrem ungleich zwischen
Abgeordneten der Opposition und der Regierung verteilt sind, weil sie zu den
Instrumenten gehören, mit denen die Opposition ihren Artikulations- und
Kontrollanliegen Gehör verschafft, wird durch die empirischen Verteilungen bestätigt.
Anfragen, Anträge und Gesetzesinitiativen werden durch Abgeordnete der
Oppositionsparteien im Durchschnitt sehr viel häufiger eingebracht (Tabelle 4).
Die Abgeordneten der SPD liegen im Durchschnitt bei den Großen und Kleinen
Anfragen an der Spitze, Bündnis90/Die Grünen bei Anträgen und Gesetzentwürfen.
Tabelle 4:
Indikatoren für Oppositionsleistung nach
Parteien
Anfragen
Große
Kleine
Mündliche
Anträge Gesetzentwürfe
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Gesamt
6,1
24,4
0,6
23,3
4,0
SPD
12,5
48,0
0,8
42,6
6,7
CDU
0,7
1,6
0,3
2,4
0,7
CSU
0,5
1,8
0,3
2,1
0,7
FDP
1,7
1,1
0,5
5,3
0,8
B90/Grü
7,2
31,1
0,8
46,9
10,3
PDS
1,8
39,5
0,9
25,6
3,9
Mittelwerte
repräsentieren die durchschnittlichen Werte, die Abgeordnete der entsprechenden
Partei erzielt haben.
Werte ohne Berücksichtigung von Regierungs- und
Präsidiumsmitgliedern.
5.2.1. Wahlkreisperformanz und Mandat
Abgeordnete, die sich bestimmter
Wahlkreise annehmen, unterscheiden sich danach, ob sie im Wahlkreis ein Mandat
errungen haben oder weniger erfolgreiche Wahlkreiskandidaten waren und über die
Liste in den Deutschen Bundestag eingezogen sind. Das wirkt sich auch auf die
Wahlkreisperformanz aus. Ein direkt gewählter Abgeordneter ist im Wahlkreis
sicherlich nicht nur formal in einer anderen Position, sondern auch von seiner
Sichtbarkeit her. Entsprechend unterschiedlich ist die Kenntnis der
Bundestagsabgeordneten, die für einen Wahlkreis zuständig sind, bei den Wählern.
Direkt gewählte Abgeordnete haben hier einen strukturellen Vorteil, der sich
auch in den Befragungsergebnissen ausdrückt. Der Anteil der Befragten, die den
Namen des direkt gewählten Abgeordneten benennen können, liegt fast doppelt so
hoch, als für die Abgeordneten, die zwar im Wahlkreis kandidiert haben oder für
ihn zuständig sind, ihn aber nicht gewinnen konnten. Der Unterschied schwächt
sich bei der sogenannten gestützten Bekanntheit stark ab. Bei der Beurteilung
der politischen Arbeit und des Einsatzes im Wahlkreis ergeben sich keine
wesentlichen Unterschiede zwischen Abgeordneten mit unterschiedlichen Mandaten
(Tabelle 5). Dieser Umstand ist interessant, verweist er doch darauf, daß auch
nicht direkt gewählte Abgeordnete den Wählern in „ihrem“ Wahlkreis ein ähnlich
gutes Bild von sich vermitteln können, wie die bekannteren im Wahlkreis Gewählten.
Tabelle 5: Art des
Mandats und Wahlkreisperformanz
Bekanntheit
politische
Einsatz für
ungestützt
gestützt
Arbeit*)
Wahlkreis*)
%-Mittelwert
%-Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Gesamt
10,8
59,7
2,8
3,0
Listenmandat
14,0
63,4
2,7
2,9
Wahlkreismandat
7,9
56,2
2,8
3,1
Mittelwerte
repräsentieren die durchschnittlichen Werte, die Abgeordnete der entsprechenden
Partei erzielt haben.
*)
Beurteilung der politischen Arbeit: 1 = sehr gut, 2 = gut, 3 = eher gut,
4 = eher schlecht, 5 = schlecht 6 = sehr schlecht.
Beurteilung des Einsatzes im Wahlkreis: 1 = sehr stark, 2 = stark, 3 =
eher stark, 4 = eher schwach, 5 = schwach, 6 = gar nicht.
Insgesamt
wurden 656 Abgeordnete beurteilt. Weitere 16 haben weder im Wahlkreis kandidiert
noch sind sie für eine Abgeordneten, der einem Wahlkreis zuzurechnen war,
nachgerückt.
Auch nicht direkt gewählte Abgeordnete setzen sich nach dem Urteil der Wähler also in vergleichbarer Weise für den Wahlkreis ein wie direkt gewählte, soweit sie bekannt sind und beurteilt werden können. Das verweist auf die lokale Rückbindung und die Selbstverpflichtung, die Abgeordnete auf sich nehmen, obwohl aus der Art ihres Mandats dazu kein Anreiz existiert.
Aus der soziologischen Forschung ist bekannt, daß die interpersonale Kommunikation über Familiengrenzen hinweg in kleinstädtischen und ländlichen Gebieten stärker ist als in urbanen Räumen. Andererseits ist das politische Engagement und das politische Interesse in Großstädten häufig stärker als im ländlichen Raum. So ergeben sich zwei widerstrebende Tendenzen, die die Wahrnehmung der Bürger von Abgeordneten im Wahlkreis beeinflussen können. Es läßt sich jedoch annehmen, daß stark verdichtete Gebiete einer Personalisierung von Politik eher entgegenstehen. Die politischen Kommunikationsprozesse verlaufen dort eher mediatisiert über Institutionen, während sie in weniger urbanen Räumen eher persönlich direkt sind. Damit aber ergibt sich die Erwartung, daß Abgeordnete in den großen Städten und Metropolen es strukturell schwerer haben, sich den Bürgern bekannt zu machen und mit ihrer Leistung wahrgenommen zu werden, als ihre Kolleginnen und Kollegen in den Mittel- und Kleinstädten und auf dem Lande.
Die empirischen Ergebnisse bestätigen diese Vermutung in der Tendenz: Je höher die Bevölkerungsdichte, je mehr Menschen also auf einem Quadratkilometer zusammenleben, desto schlechter fällt die Wahlkreisperformanz der Abgeordneten aus. Das zeigt die Verteilung der Wahlkreise in der sich von links oben (hohe Performanz, geringe Bevölkerungsdichte) nach rechts unten (geringe Performanz, hohe Bevölkerungsdichte) ziehenden Punktewolke in Schaubild 2.
Schaubild 2

Es zeigt sich aber auch, betrachtet man die Verteilung für Parteien in Wahlkreisen unterschiedlicher Bevölkerungsdichte, daß es sich hierbei nicht um einen zwingenden Zusammenhang handelt. Bei Abgeordneten der CDU, SPD, FDP und Bündnis90/Die Grünen geht die Wahlkreisperformanz zwar mit zunehmender Bevölkerungsdichte kontinuierlich zurück, nicht aber bei den Abgeordneten der CSU und PDS. Die Abgeordneten dieser Parteien erreichen in den Ballungszentren (mehr als 2000 Einwohner pro Quadratkilometer) bessere Ergebnisse, als in den Gebieten mit hoher Bevölkerungsdichte (751 bis 2000 Einwohner pro Quadratkilometer), allerdings auch keine besseren als in schwächer besiedelten Gebieten (Schaubild 3). Grundsätzlich verweist dieses Ergebnis aber auf den Umstand, daß es auch in Großstädten nicht prinzipiell unmöglich ist, den Kontakt zu den Wählerinnen und Wählern zu pflegen, wenngleich offensichtlich unter schwierigeren Bedingungen.
Schaubild 3

Bevölkerungsdichte, Einwohner pro Quadratkilometer: bis 150
„gering“; 151-200“mittel“,
201-750 „mittel-hoch“, 751-2000 „hoch“, 2001 und mehr
„Ballungszentrum“.
Einstellungsanalysen verweisen immer wieder darauf, daß die Politik von einem Großteil der Bürger in einer „Allzuständigkeit“ gesehen wird. Häufig wird unterstellt, die Politik sei für jegliche Form von Mißständen und Problemen verantwortlich zu machen oder zumindest in der Pflicht, diese zu beheben. Ein nicht unwesentlicher Erklärungsfaktor der Politik-, Parteien- und Politikerverdrossenheit liegt in diesem Umstand begründet. Die wirtschaftlich schwierige Lage der Bundesrepublik, insbesondere auf dem Arbeitsmarkt, hat das politische Vertrauens- und Zufriedenheitspolster, das in der Bundesrepublik relativ hoch war, abschmelzen lassen. Aus diesem Grunde läßt sich vermuten, daß sich dies auch in der Beurteilung einzelner Politiker niederschlägt. Die Vermutung ist also, daß die Wahlkreisperformanz von Abgeordneten in sogenannten Problemgebieten wegen dieser - ob zu Recht oder zu Unrecht vorgenommenen Verantwortlichkeitsattribution - schlechter ausfällt als in anderen Regionen. Aus der Sozialstrukturanalyse ist bekannt, daß der Anteil der Arbeitslosen und Ausländer recht gute Indikatoren für die Existenz eines sogenannten Problemgebietes sind. In der Tat existiert ein empirisch signifikanter, schwach negativer Zusammenhang zwischen der Höhe des Ausländer- und Arbeitslosenanteils und der Wahlkreisperformanz.
Teilt man die Wahlkreise in solche mit hoher
Arbeitslosenquote (18 Prozent und mehr) und andere, sowie solche mit hohem Ausländeranteil
(15 Prozent und mehr) und andere, ergeben sich hinsichtlich der
Wahlkreisperformanz bezogen auf die Arbeitslosigkeit keine größeren
Differenzen zwischen Wahlkreisen (durchschnittlicher Performanzwert in Gebieten
mit hoher Arbeitslosigkeit 49, in den anderen 48, s. Schaubild 4), wohl aber
bezogen auf den Ausländeranteil (50 vs. 43, s. Schaubild 5) .
Schaubild
4

Es zeigen sich jedoch einige kleinere, interessante Unterschiede zwischen den Parteien: so ist die Wahlkreisperformanz von PDS-Abgeordneten in Wahlkreisen mit hoher Arbeitslosigkeit besser, als in anderen, bei der SPD ist es umgekehrt. Bei den anderen Parteien ergeben sich keine Unterschiede.
Ein hoher Ausländeranteil schlägt sich jedoch mit Ausnahme der Abgeordneten von Bündnis90/Die Grünen grundsätzlich bei den Abgeordneten aller Parteien in einer weniger guten Wahlkreisperformanz nieder (Schaubild 5).
Schaubild 5

Diese, wenngleich nicht überzubewertenden Effekte sozialstruktureller Unterschiede zwischen Wahlkreisen verweisen auf unterschiedliche Schwierigkeitsgrade für Politiker, sich den Wählern zu vermitteln. Wie in hoch verdichteten Siedlungsräumen gilt auch in Problemgebieten, daß Abgeordnete es schwerer haben, eine ähnlich gute Wahlkreisperformanz zu erzielen, wie Abgeordnete, deren Wahlkreise keine Problemgebiete sind.
Neben den benannten strukturellen Bedingungen, die sich auf die Performanz von Abgeordneten im Wahlkreis auswirken, mag ein weiterer Faktor zu unterschiedlicher Wahlkreisperformanz beitragen, nämlich die Auswahl der Wählerinnen und Wähler im Wahlkreis. Sie drücken durch ihre Stimmenvergabe das Ausmaß des Vertrauens aus, daß sie in einen Abgeordneten setzen. Mit ihrer Stimmenabgabe geben sie ein Votum darüber ab auch, wie „gut“ ihrer Meinung nach eine Kandidatin oder ein Kandidat ist. Je größer der Erststimmenanteil einer Kandidatin oder eines Kandidaten, desto einhelliger das Votum, desto klarer die Auswahl, die die Wählerinnen und Wähler getroffen haben. Tun die Wählerinnen und Wähler gut daran, in dem Ausmaß den Kandidatinnen und Kandidaten das Vertrauen geschenkt zu haben, wie es sich im Erststimmenanteil bei der Bundestagswahl 1994 ausdrückt? Wie fiel ihr Urteil ein bißchen mehr als drei Jahre später aus? Diese Frage läßt sich leicht beantworten, wenn Erststimmenanteil und Wahlkreisperformanz in Beziehung gesetzt werden. Dabei zeigt sich, daß die Abgeordneten das in sie gesetzte Vertrauen augenscheinlich um so mehr rechtfertigen, je eindeutiger die Auswahl ausgefallen ist. Oder - mit anderen Worten - wo sich die Wählerinnen und Wähler stärker einig waren, wer die Abgeordnetenaufgabe übernehmen soll, bestätigt sich dieser Konsens auch mehr als drei Jahre später in einem entsprechend besseren Performanzurteil, als bei Abgeordneten, die im Wahlkreis stärker umstritten waren (Schaubild 6).
Schaubild 6

Dieser Zusammenhang legt die Frage nahe, in welchem Ausmaß die Wahlkreisperformanz eines Abgeordneten seine Wiederwahl bestimmt. Die Antwort auf diese Frage bleibt weiteren Analysen nach der Bundestagswahl 1998 vorbehalten.
Die Forschungsergebnisse über Politikerkarrieren
(insbes. Herzog 1975, Rebenstorf 1993) verweisen darauf, in der politischen
Erfahrung und dem Grad politischer Professionalisierung einen der zentralen
Bestimmungsgründe der Performanz in der Parlamentsarbeit zu sehen.
Politikerkarrieren dauern lange, sehr lange sogar. Zwischen Parteibeitritt und
Parteiamt vergehen im Durchschnitt mehr als sieben Jahre, bis zum öffentlichen
Wahlamt sind es ca. neun Jahre, zwischen dem ersten politischen Amt auf
kommunaler Ebene und dem Abgeordnetenmandat 9,5 Jahre (Rebenstorf 1993:94-97).
Auch nach Erlangen eines Bundestagsmandats geht das Sammeln von Erfahrung und
das politische Lernen (Badura und Reese 1976) weiter und es kommt zu einer
zunehmenden Professionalisierung im Sinne eines longitudinalen Prozesses (Herzog
1975). Politik ist dann schon längst ein Beruf, also nicht mehr nur ein Leben für,
sondern auch von der Politik
(Max Weber).
Entsprechend läßt sich die Erwartung
formulieren, daß die Performanz bei der Arbeit in Bonn durch den Grad der
Professionalisierung bestimmt wird. Professionalisierung selbst ist schwer meßbar.
Ein Indikator dafür ist die Zeit der Amtsinhabe. Im Parlament selbst werden
Karrieren gemacht, die Ausdruck zunehmender Leistungsfähigkeit sind. Das schlägt
sich auch in der Altersstruktur der Spitzenpolitiker nieder. Hohe Ämter werden
häufig von den nicht mehr ganz jungen Generationen bekleidet. Die Frage ist, ob
es sich hierbei um einen linearen Prozeß handelt, also mit der Länge des
politischen Lebens auch die Performanz im Bundestag steigt, oder ob, wie in
sonstigen Bereichen des Berufslebens auch, es nach einer bestimmten Zeit
Leistungsspitzen gibt, die dann mit zunehmender Zeit des Verbleibs, immer auch
Ausdruck zunehmenden Alters, wieder abnehmen. Die vielfach kritisierte „Überalterung“
des politischen Personals scheint zunächst dafür zu sprechen, daß die Uhren
in der Politik anders laufen als im Normalberufsleben.
Bezogen auf die Bundestagsabgeordneten
ergibt sich jedoch ein etwas anderes Bild, das vermutlich eher dem eines
normalen Berufslebens entspricht: die beste Performanz wird nach hinreichender
Berufserfahrung erlangt, mit zunehmender Berufsdauer geht sie wieder zurück.
Darauf verweist der Standardperformanzwert der Parlamentsarbeit. Jedoch
existieren Unterschiede je nach Indikator: Durchschnittlich liegt die Spitze der
Redeleistung im Parlament bei den Abgeordneten, die bereits fünf bis sechs
Legislaturperioden dabei sind. Bis dahin nimmt sie mit zunehmender Amtsdauer zu,
danach stark ab. Bei den beiden Indikatoren zur Beteiligung in der
Gesetzgebungsarbeit, der Arbeit in den Ausschüssen und der Berichterstattung,
sind die Verteilungen etwas anders: die amtsjüngsten sind hier am stärksten
involviert, abgesehen von den ganz „alten Hasen“ der Ausschußarbeit. Bei
den Positionspunkten liegt die Spitze bei denjenigen, die zwischen zwei und vier
Legislaturperiode im Bundestag sind. Danach nehmen die Positionswerte
kontinuierlich ab. Diesem eher einer Glocke ähnelnden Verlauf entspricht auch
der standardisierte Gesamtwert (Tabelle 6). Es geht also auch in der Politik im
Durchschnitt nicht immer mit der Leistung und den Positionen „bergauf“,
sondern wie im normalen Berufsleben werden nach einer bestimmten Zeit die
individuellen Spitzenleistungen erbracht. Danach geht die Leistungskurve wieder
zurück.
Tabelle 6:
„Seniorität“ und Parlamentsarbeit
Redezeit
Gesetzgebungsarbeit
Positions- Standard-
Amtsinhabe
im Ausschuß
Berichter-
punkte
wert
in
ganzen
erstattung
Parlaments-
Legislatur-
Mittelwert
arbeit
perioden
in Stunden-
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
Mittelwert
anteilen
weniger
als 2
1,8
52,5
9,5
10,5
49,0
2-4
2,1
47,4
8,8
17,1
53,2
5-6
2,5
26,8
5,8
14,8
42,8
7+
1,2
53,7
2,9
13,5
44,9
Mittelwerte
repräsentieren die durchschnittlichen Werte, die Abgeordnete der entsprechenden
Seniorität erzielt haben.
Werte ohne Berücksichtigung von Regierungs- und
Präsidiumsmitgliedern.
Woran richten Wählerinnen und Wähler ihr Urteil über Bundestagsabgeordnete aus? Ist es für ihr Urteil von Belang, wie die Performanz von Abgeordneten in der Parlamentsarbeit ist? Die Befunde der Einstellungsforschung sprechen eher dagegen. Zwar möchte etwas mehr als ein Viertel der Bevölkerung mehr über die Arbeit der Bundestagsabgeordneten in Bonn erfahren. Regelmäßig über die Arbeit der Bundestagsabgeordneten in Bonn informiert sich nach eigenem Bekunden aber nur ein weitaus kleinerer Teil (etwa 15 Prozent), und fast zwei Dritteln ist es gleichgültig, mehr über die Bonner Arbeit der Parlamentarier zu erfahren (s. hierzu z.B. Schüttemeyer 1986: 144f.).
Dementsprechend fällt der Zusammenhang zwischen der Performanz in der Parlamentsarbeit und der Wahlkreisperformanz aus: es gibt ihn nicht (Schaubild 7). Wählerinnen und Wähler fällen ihr Urteil also wohl weniger nach dem, was im „fernen“ Bonn passiert, als nach dem, was sie von Abgeordneten im Wahlkreis wahrnehmen. Das ist nicht unproblematisch, liegen doch die Hauptaufgaben, auch die, die im Interesse der Bürgerinnen und Bürger im Wahlkreis zu erledigen sind, in der Parlamentsarbeit. Viel spricht dafür, daß es hier deutliche Vermittlungsprobleme gibt, die nicht nur im Sinne eines informierten demokratischen Urteils der Bürger von Belang sind, sondern auch nicht im Interesse derjenigen sein können, die die Mandate bekleiden.
Schaubild 7

Der Bundestag ist, das zeigen unsere Ergebnisse, wie jede komplexe Organisation der Arbeitswelt, stark leistungsdifferenziert. Es gibt Abgeordnete, die besser sind als andere und solche, die weniger leisten als der Durchschnitt. Diese Leistungsdifferenz zwischen Abgeordneten existiert, so ist zu vermuten und zu hoffen, auf hohem Niveau. Darüber kann diese Untersuchung allerdings keine Aussage machen, denn verglichen wird zwischen Abgeordneten. Es ist ein relativer Vergleich ohne objektivierbare externe Kriterien. Die Verteilungen der Performanz im Wahlkreis, im Parlament und insgesamt entsprechen fast ganz genau Normalverteilungen, der berühmten Gaußschen Glocke. Es gibt ein quantitativ sehr starkes Mittelfeld, wenige Spitzen und wenige, die schlechter abschneiden als das Mittel. Der Gesamteindruck ist also kein negativer: Der weitaus größte Teil der Abgeordneten liegt mit seinem Leistungsprofil der Arbeit im Wahlkreis und in Bonn im mittleren Bereich. Im Durchschnitt also kein Grund, den Abgeordneten ein schlechtes Zeugnis auszustellen. Im Gegenteil: Zusammen mit den zahlreichen Teilbefunden, von denen einige eingangs berichtet wurden, ergibt sich eher ein positives Bild, denn der Durchschnitt der Abgeordneten leistet viel.
Aber es gibt Unterschiede. Die Gründe dafür sind unterschiedlicher Natur. Hinsichtlich der Wahlkreisperformanz spielen die strukturellen Eigenschaften der Wahlkreise eine wichtige Rolle: urbane Räume machen es Abgeordneten schwerer, bei den Wählern entsprechende positive Resonanz zu erzeugen, ebenso wie „Problemgebiete“ mit z.B. hohem Ausländeranteil. Interessant ist in diesem Zusammenhang, daß ein großer positiver Konsens über eine Kandidatin oder Kandidaten, wie er sich in den Erststimmenanteilen ausdrückt, sich in einer positiven Performanzbeurteilung der Wähler im Wahlkreis mehr als drei Jahre später widerspiegelt. Mit anderen Worten: augenscheinlich rechtfertigt der größte Teil der Abgeordneten das Ausmaß des in sie gesetzten Vertrauens.
Die Performanz bei der Parlamentsarbeit wird von anderen Faktoren beeinflußt zu denen unter anderem die politische Erfahrung und der Grad der Professionalisierung zählen. Hier gilt, auch wenn die Altersstruktur der Spitzenpolitiker anderes nahelegt, daß im Durchschnitt die Leistungsspitzen etwa in der dritten oder vierten Legislaturperiode der Amtsinhabe erreicht werden und dann wieder zurückgehen. Der im „Normalberufsleben“ zu konstatierende Verlauf zeigt sich also auch im Bundestag.
Auf ein Vermittlungsdefizit verweist der Umstand, daß das Urteil der Wähler über die Performanz der Abgeordneten und die Performanz ihrer Arbeit im Bundestag keinerlei Zusammenhang aufweisen. Der Politik gelingt es augenscheinlich nicht, das was in Bonn passiert und seine Relevanz für den einzelnen Bürger zu kommunizieren. Vielmehr setzen die Wählerinnen und Wähler bei ihrem Urteil augenscheinlich zum einen auf das, was sie von Politikern im Wahlkreis wahrnehmen und zu einem Teil wahrscheinlich auch auf eher diffuse Informationen. Dieser Befund stellt die eigentliche Herausforderung für die Politik dar.
Dr.
Bernhard Weßels ist wissenschaftlicher Angestellter
am
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB).
Er
arbeitet über politische Repräsentation
und
Interessenvermittlung im internationalen Vergleich.
Literaturverzeichnis
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Dietrich (1993), Der Funktionswandel des Parlaments in der sozialstaatlichen
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Funktionsanalyse der repräsentativen Demokratie,
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Dietrich, Hilke Rebenstorf, Bernhard Weßels [Hrsg.](1993), Parlament
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